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Werkstudentenlohn: Vergütung, Sozialleistungen und gesetzliche Vorgaben

von Lukas Fuchs - veröffentlicht vor 4 Tagen in  - 4 Min Lesedauer

Quelle: https://www.werkstudenten-job.de/brutto-netto-rechner-werkstudent/

Foto von https://unsplash.com/@hdbernd

Werkstudenten sind Studierende, die neben ihrem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ihr Gehalt wird als Werkstudentenlohn bezeichnet und unterliegt besonderen Regelungen.

Vergütung

Die Höhe des Werkstudentenlohns wird in der Regel individuell zwischen dem Werkstudenten und dem Arbeitgeber vereinbart. Es gibt keine gesetzliche Mindestgrenze, jedoch orientiert sich die Vergütung oft am Tarifvertrag der jeweiligen Branche. Die Vergütung kann in Form von Stundenlohn, Monatsgehalt oder einer Kombination aus beidem erfolgen.

Sozialleistungen

Werkstudenten sind in der Regel sozialversicherungspflichtig, das heißt, ihre Arbeitgeber müssen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abführen. Dies gilt jedoch nur, wenn ihr monatliches Gehalt über 520,00 Euro (Stand: 2023) liegt.

Arbeitgeber können auch freiwillige Sozialleistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder betriebliche Altersvorsorge anbieten. Diese sind jedoch nicht verpflichtend.

Gesetzliche Vorgaben

Der Werkstudentenlohn unterliegt folgenden gesetzlichen Vorgaben:

  • Arbeitszeit: Werkstudenten dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Mindestlohn: Werkstudenten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der derzeit bei 12,00 Euro pro Stunde liegt.
  • Mutterschutz: Schwangere Werkstudentinnen haben Anspruch auf Mutterschutz nach den gleichen Regeln wie reguläre Arbeitnehmerinnen.
  • Elternzeit: Werkstudenten, die Eltern werden, haben Anspruch auf Elternzeit nach den gleichen Regeln wie reguläre Arbeitnehmer.
  • Kündigungsschutz: Werkstudenten genießen einen gewissen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitsvertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Besonderheiten

Es gibt einige Besonderheiten, die bei der Vergütung von Werkstudenten zu beachten sind:

  • Steuerfreibetrag: Werkstudenten erhalten einen Steuerfreibetrag von 940,80 Euro im Jahr. Dies bedeutet, dass sie bis zu dieser Höhe kein Einkommensteuer zahlen müssen.
  • Praktikumsvergütung: Praktikanten, die während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, erhalten eine Vergütung, die nicht als Werkstudentenlohn angesehen wird.
  • Werkstudenten ohne Semesterbescheinigung: Wenn Werkstudenten keine Semesterbescheinigung vorlegen können, müssen sie Sozialversicherungsbeiträge selbst abführen.

Fazit

Der Werkstudentenlohn ist ein wichtiges Instrument, um Studierenden eine finanzielle Unterstützung während ihres Studiums zu ermöglichen. Die Höhe der Vergütung und die Sozialleistungen variieren jedoch je nach Einzelfall. Es ist wichtig, dass Werkstudenten sich vor Vertragsunterzeichnung über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Fragen zu Werkstudentenlohn: Vergütung, Sozialleistungen und gesetzliche Vorgaben

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